Die Regierung der Republik Estland hat eine Entscheidung gebilligt, die die Erteilung von Visa an die Staatsangehörigen der Russischen Föderation und die Einreise von den Staatsangehörigen der Russischen Föderation mit einem von Estland ausgestellten Schengen-Visum an den Außengrenzen der Republik Estland ab dem 18.08.2022 beschränkt. Ausnahmsweise wird die Aufenthaltserlaubnis in Estland für Studierenden, die kurz vor ihrem Abschluss an einer estnischen Hochschule stehen, um ein Jahr verlängert.
Ab dem 18.08.2022 wird folgenden Staatsangehörigen der Russischen Föderation die Einreise nach Estland gestattet:
- die über eine langfristige oder befristete Aufenthaltserlaubnis in Estland verfügen
- die nach Estland kommen, um enge Verwandte zu besuchen
- in Estland tätige russische Diplomaten*innen und deren Familienangehörigen
- Arbeitnehmer*innen, die im internationalen Fracht- und Personenverkehr tätig sind
- Bürger, die nach dem Recht der Europäischen Union das Recht auf Freizügigkeit genießen
- Personen, die aus humanitären Gründen nach Estland einreisen
Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten der Einreise nach Estland für die russischen Staatsangehörige ein, die im Besitz eines von Estland ausgestellten gültigen Visums sind und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Estland einreisen oder an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen in Estland teilnehmen möchten. Diese Entscheidung schränkt nicht die Möglichkeit der Einreise aus Estland in andere Schengen-Länder für Personen, die im Besitz eines von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats des Schengener Durchführungsübereinkommens ausgestellten Visums oder Aufenthaltstitels sind, ein.
Mehrere Informationen sind der Webseite von der Regierung der Republik Estland zu entnehmen: https://valitsus.ee/en/news/government-limits-issuing-visas-and-entry-estonia-russian-citizens