Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet, diese gilt jedoch stets für alle Geschlechter.
Die Staatsgebühr hängt sowohl von der Art der Beantragung als auch von dem Ort ab, an dem Sie das Dokument erhalten möchten. Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Den Antrag auf die neue estnische Dokumente finden Sie hier. Unabhängig von der Art der Beantragung Ihrer Dokumente können Sie diese als estnische Staatsbürger in Deutschland in der Botschaft der Republik Estland in Berlin während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung oder im jeweiligen Büro des Honorarkonsuls erhalten.
Ausnahmsweise können wir Ihren estnischen Reisepass auch auf Kosten des Antragstellers per Post nach Hause senden, wenn der Antrag im Online-Portal, vor Ort in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA in Estland gestellt wurde. NB! Auf dem Postweg beantragte Pässe und ID-Karten können nicht per Post versandt werden!
Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt.
Am bequemsten und kostengünstigsten können Sie Ihre neuen Dokumente im Online-Portal des PPA beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, gültige PIN-Codes und ein Lesegerät. Sie können sowohl einen Reisepass (Pass) als auch einen Personalausweis (ID-Karte) beantragen. Wenn Sie im Online-Portal eingeloggt sind und Ihnen mitgeteilt wird, dass „applicant must have his/her fingerprints taken (der Antragsteller oder die Antragstellerin muss die Fingerabdrücke abscannen lassen)“, können Sie dies während Ihres Aufenthalts in Deutschland kostenlos in der Botschaft der Republik Estland in Berlin tun.
In der Botschaft in Berlin können Sie Ihre Fingerabdrücke während der Bürozeiten der Konsularabteilung abscannen lassen (bitte vereinbaren Sie im Voraus einen genauen Termin über den E-Kalender). Sobald die Fingerabdrücke abgescannt wurden, kann die Beantragung des Passes im Online-Portal fortgesetzt werden. Die Gültigkeit Ihrer Fingerabdrücke können Sie auf der Webseite des estnischen Polizei- und Grenzschutzamts überprüfen.
Kann das Online-Portal nicht genutzt werden, können Pässe und Personalausweise auf dem Postweg beantragt werden. Ab dem 23.08.2021 können neue Pässe und Personalausweise auf dem Postweg nur noch beantragt werden, wenn seit dem letzten Scan der Fingerabdrücke weniger als sechs Jahre vergangen sind.
Der korrekt ausgefüllte Antrag und ein Zahlungsnachweis der Staatsgebühr (Empfänger der Gebühr ist das Finanzministerium) sind per Post nach Estland an folgende Adresse zu senden:
AVALDUS
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt Estlands)
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estonia
Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Die Zahlungsanweisungen finden Sie hier.
Zusätzlich zum Antrag muss ein digitales Ausweisfoto per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesendet werden. Die E-Mail muss den Vor- und Nachnamen der abgebildeten Person sowie ihre estnische Identnummer bzw. ihr Geburtsdatum enthalten.
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, die Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars sowie die Anforderungen und Anweisungen für das Ausweisfoto auf der Website der PPA zu lesen.
Sie müssen persönlich in der Botschaft erscheinen, wenn
Um einen Reisepass und/oder Personalausweis in der Botschaft zu beantragen, müssen Sie im Voraus einen Termin vereinbaren über den E-Kalender.
Sie können das Antragsformular in der Botschaft ausfüllen. Sie können den Antrag auch zu Hause ausfüllen, um die Beantragung zu beschleunigen.
In der Botschaft können Sie die Gebühr nur per Bankkarte bezahlen. Das Bargeld wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Das digitale Ausweisfoto muss per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesandt werden.
Einen estnischen Pass und/oder Personalausweis für Ihr Kind können Sie in Deutschland im Online-Portal der PPA (sofern die Geburt im estnischen Bevölkerungsregister eingetragen wurde, siehe Eintragung von Familiendaten), per Post oder in der Botschaft beantragen. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich in die Botschaft kommen, um einen Pass oder ID-Karte zu beantragen.
Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro der PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt. Für Kinder bis zu 14 Jahren werden ihre Dokumente an den sorgeberechtigten Elternteil ausgestellt.
Der Antrag ist mit den zusätzlichen Unterlagen müssen gesendet werden an:
AVALDUS
Politsei- ja Piirivalveamet
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estonia
Zusätzlich zum Antrag ist ein digitales Ausweisfoto des Kindes per E-Mail an [email protected] zu senden, siehe Anforderungen an Ausweisfotos.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin unter +49 30 254 606 11 wenden.