Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet, diese gilt jedoch stets für alle Geschlechter.
Die Staatsgebühr hängt sowohl von der Art der Beantragung als auch von dem Ort ab, an dem Sie das Dokument erhalten möchten. Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Den Antrag auf die neue estnische Dokumente finden Sie hier. Unabhängig von der Art der Beantragung Ihrer Dokumente können Sie diese als estnische Staatsbürger in Deutschland in der Botschaft der Republik Estland in Berlin während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung oder im jeweiligen Büro des Honorarkonsuls erhalten.
Ausnahmsweise können wir Ihren estnischen Reisepass auch auf Kosten des Antragstellers per Post nach Hause senden, wenn der Antrag im Online-Portal, vor Ort in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA in Estland gestellt wurde. NB! Auf dem Postweg beantragte Pässe und ID-Karten können nicht per Post versandt werden!
Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt.
Am bequemsten und kostengünstigsten können Sie Ihre neuen Dokumente im Online-Portal des PPA beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, gültige PIN-Codes und ein Lesegerät. Sie können sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen. Wenn Sie im Online-Portal eingeloggt sind und Ihnen mitgeteilt wird, dass „applicant must have his/her fingerprints taken (der Antragsteller oder die Antragstellerin muss die Fingerabdrücke abscannen lassen)“, können Sie dies während Ihres Aufenthalts in Deutschland kostenlos in der Botschaft der Republik Estland in Berlin tun.
In der Botschaft in Berlin können Sie Ihre Fingerabdrücke während der Bürozeiten der Konsularabteilung von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 13:00 Uhr abscannen lassen (bitte vereinbaren Sie im Voraus einen genauen Termin). Sobald die Fingerabdrücke abgescannt wurden, kann die Beantragung des Passes im Online-Portal fortgesetzt werden. Die Gültigkeit Ihrer Fingerabdrücke können Sie auf der Webseite des estnischen Polizei- und Grenzschutzamts überprüfen.
Kann das Online-Portal nicht genutzt werden, können Pässe und Personalausweise auf dem Postweg beantragt werden. Ab dem 23.08.2021 können neue Pässe und Personalausweise auf dem Postweg nur noch beantragt werden, wenn seit dem letzten Scan der Fingerabdrücke weniger als sechs Jahre vergangen sind.
Der korrekt ausgefüllte Antrag und eine Quittung über die Entrichtung der Staatsgebühr (Empfänger der Gebühr ist das Finanzministerium) sind per Post nach Estland an folgende Adresse zu senden:
AVALDUS
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt Estlands)
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estland
Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Die Bankverbindungen des Finanzministeriums finden Sie hier.
Zusätzlich zum Antrag muss ein digitales Ausweisfoto per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesendet werden. Die E-Mail muss den Vor- und Nachnamen der abgebildeten Person sowie ihre estnische Personenkennzahl bzw. ihr Geburtsdatum enthalten.
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, die Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars sowie die Anforderungen und Anweisungen für das Ausweisfoto auf der Website der PPA zu lesen.
Sie müssen persönlich in der Botschaft erscheinen, wenn
Um einen Reisepass und/oder Personalausweis in der Botschaft zu beantragen, müssen Sie im Voraus einen Termin vereinbaren, entweder per Telefon +49 30 254 606 11 (Mo – Do 10:00 – 16:00 Uhr), per E-Mail [email protected] oder über den E-Kalender.
Sie können das Antragsformular vor Ort in der Botschaft ausfüllen. Wenn Sie möchten, können Sie das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mitnehmen. Der Antrag muss beidseitig auf ein Blatt Papier ausgedruckt werden.
In der Botschaft können Sie die Gebühr nur per Bankkarte bezahlen. Erfolgte die Bezahlung der Gebühr an das Finanzministerium per Überweisung, müssen Sie eine Quittung mitbringen, die die Zahlung der Gebühr bestätigt. Bargeld wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Das digitale Ausweisfoto muss per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesandt werden. HINWEIS: Es ist nicht möglich, Dokumentenfotos in der Botschaft anzufertigen. Falls erforderlich, können wir Ihnen Fotografen in Berlin empfehlen, die mit den Anforderungen für Dokumentenfotos vertraut sind und Ihnen auch bei der Weiterleitung der Fotos an die E-Mail-Adresse des PPA behilflich sein können.
Einen estnischen Reisepass und/oder Personalausweis für Ihr Kind können Sie in Deutschland im Online-Portal des PPA (sofern die Geburt im estnischen Bevölkerungsregister eingetragen wurde, siehe Eintragung von Familiendaten), per Post oder in der Botschaft beantragen. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich in die Botschaft kommen, um einen Reisepass zu beantragen, da von ihnen keine Fingerabdrücke benötigt werden.
Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro der PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt. Für Kinder bis zu 14 Jahren werden ihre Dokumente an den sorgeberechtigten Elternteil ausgehändigt.
Für die erstmalige Beantragung der Dokumente für Kinder per Post sind einzureichen:
Der Antrag ist samt den zusätzlichen Unterlagen auf dem Postweg nach Estland zu senden:
AVALDUS (ANTRAG)
Politsei- ja Piirivalveamet
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estland
Zusätzlich zum Antrag ist ein digitales Ausweisfoto des Kindes per E-Mail an [email protected] zu senden, siehe Anforderungen an Ausweisfotos.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin unter +49 30 254 606 11 wenden.