Estnischer Pass und die ID-Karte

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet, diese gilt jedoch stets für alle Geschlechter. 

DER ESTNISCHE REISEPASS UND DIE ID-KARTE

Während Ihres Aufenthalts in Deutschland gibt es für die Beantragung eines neuen estnischen Reisepasses und/oder Personalausweises (ID-Karte) drei Möglichkeiten:

  • Online-Portal des estnischen Polizei- und Grenzschutzamts (nachfolgend PPA)
  • per Post 
  • in der Botschaft

Die Staatsgebühr hängt sowohl von der Art der Beantragung als auch von dem Ort ab, an dem Sie das Dokument erhalten möchten. Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Den Antrag auf die neue estnische Dokumente finden Sie hier. Unabhängig von der Art der Beantragung Ihrer Dokumente können Sie diese als estnische Staatsbürger in Deutschland in der Botschaft der Republik Estland in Berlin während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung oder im jeweiligen Büro des Honorarkonsuls erhalten.

Ausnahmsweise können wir Ihren estnischen Reisepass auch auf Kosten des Antragstellers per Post nach Hause senden, wenn der Antrag im Online-Portal, vor Ort in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA in Estland gestellt wurde. NB! Auf dem Postweg beantragte Pässe und ID-Karten können nicht per Post versandt werden!

Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro des PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt.

Beantragung im Online-Portal

Am bequemsten und kostengünstigsten können Sie Ihre neuen Dokumente im Online-Portal des PPA beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, gültige PIN-Codes und ein Lesegerät. Sie können sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen. Wenn Sie im Online-Portal eingeloggt sind und Ihnen mitgeteilt wird, dass „applicant must have his/her fingerprints taken (der Antragsteller oder die Antragstellerin muss die Fingerabdrücke abscannen lassen)“, können Sie dies während Ihres Aufenthalts in Deutschland kostenlos in der Botschaft der Republik Estland in Berlin tun.

In der Botschaft in Berlin können Sie Ihre Fingerabdrücke während der Bürozeiten der Konsularabteilung von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 13:00 Uhr abscannen lassen (bitte vereinbaren Sie im Voraus einen genauen Termin). Sobald die Fingerabdrücke abgescannt wurden, kann die Beantragung des Passes im Online-Portal fortgesetzt werden. Die Gültigkeit Ihrer Fingerabdrücke können Sie auf der Webseite des estnischen Polizei- und Grenzschutzamts überprüfen.

Beantragung der Dokumente per Post

Kann das Online-Portal nicht genutzt werden, können Pässe und Personalausweise auf dem Postweg beantragt werden. Ab dem 23.08.2021 können neue Pässe und Personalausweise auf dem Postweg nur noch beantragt werden, wenn seit dem letzten Scan der Fingerabdrücke weniger als sechs Jahre vergangen sind.

Der korrekt ausgefüllte Antrag und eine Quittung über die Entrichtung der Staatsgebühr (Empfänger der Gebühr ist das Finanzministerium) sind per Post nach Estland an folgende Adresse zu senden:

AVALDUS
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt Estlands)
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estland

Die Liste der Staatsgebühren finden Sie hier. Die Bankverbindungen des Finanzministeriums finden Sie hier.

Zusätzlich zum Antrag muss ein digitales Ausweisfoto per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesendet werden. Die E-Mail muss den Vor- und Nachnamen der abgebildeten Person sowie ihre estnische Personenkennzahl bzw. ihr Geburtsdatum enthalten.

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, die Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars sowie die Anforderungen und Anweisungen für das Ausweisfoto auf der Website der PPA zu lesen.

Beantragung in der Botschaft von Estland in Berlin

Sie müssen persönlich in der Botschaft erscheinen, wenn

  • es nicht möglich ist, den Antrag im Online-Portal der PPA oder per Post einzureichen
  • wenn Sie Ihren Reisepass per Post erhalten möchten
  • Sie zum ersten Mal Ihre Dokumente als estnischer Bürger beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie um eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Konsularabteilung entweder per E-Mail oder telefonisch!
  • Sie einen Dritten zur Abholung Ihres Dokuments bevollmächtigen möchten. Die entsprechende Vollmacht muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden; eine nachträgliche Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich!
  • ein Kind ab 12 Jahren einen neuen Reisepass benötigt (Fingerabdrücke erforderlich)
  • seit der Beantragung des letzten Reisepasses und der Ablesung der Fingerabdrücke mehr als 6 Jahre vergangen sind und die Fingerabdrücke erneut abgescannt werden müssen.

Um einen Reisepass und/oder Personalausweis in der Botschaft zu beantragen, müssen Sie im Voraus einen Termin vereinbaren, entweder per Telefon +49 30 254 606 11 (Mo – Do 10:00 – 16:00 Uhr), per E-Mail [email protected] oder über den E-Kalender. 

Sie können das Antragsformular vor Ort in der Botschaft ausfüllen. Wenn Sie möchten, können Sie das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mitnehmen. Der Antrag muss beidseitig auf ein Blatt Papier ausgedruckt werden.

In der Botschaft können Sie die Gebühr nur per Bankkarte bezahlen. Erfolgte die Bezahlung der Gebühr an das Finanzministerium per Überweisung, müssen Sie eine Quittung mitbringen, die die Zahlung der Gebühr bestätigt. Bargeld wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Das digitale Ausweisfoto muss per E-Mail direkt an die PPA unter [email protected] gesandt werden. HINWEIS: Es ist nicht möglich, Dokumentenfotos in der Botschaft anzufertigen. Falls erforderlich, können wir Ihnen Fotografen in Berlin empfehlen, die mit den Anforderungen für Dokumentenfotos vertraut sind und Ihnen auch bei der Weiterleitung der Fotos an die E-Mail-Adresse des PPA behilflich sein können.

Beantragung eines estnischen Reisepasses und Personalausweises für Kinder

Einen estnischen Reisepass und/oder Personalausweis für Ihr Kind können Sie in Deutschland im Online-Portal des PPA (sofern die Geburt im estnischen Bevölkerungsregister eingetragen wurde, siehe Eintragung von Familiendaten), per Post oder in der Botschaft beantragen. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich in die Botschaft kommen, um einen Reisepass zu beantragen, da von ihnen keine Fingerabdrücke benötigt werden.

Für mindestens 15 Jahre alte Personen werden ihre Reisepässe und/oder Personalausweise persönlich oder bei Beantragung ihrer Dokumente in der Botschaft oder in einem Servicebüro der PPA an einen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt. Für Kinder bis zu 14 Jahren werden ihre Dokumente an den sorgeberechtigten Elternteil ausgehändigt.

Für die erstmalige Beantragung der Dokumente für Kinder per Post sind einzureichen:

  • Antrag
  • zusätzliches Formular
  • eine Kopie des estnischen Reisepasses oder Personalausweises der Eltern
  • sofern der andere sorgeberechtigte Elternteil des Kindes nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzt, dessen schriftliche Einverständniserklärung zur Beantragung des Ausweises/Reisepasses (in freier Form) und eine Kopie dessen Passes oder Personalausweises
  • Beleg über die Zahlung der Gebühr an das Finanzministerium
  • Die internationale Geburtsurkunde des Kindes (mehrsprachiges sog. CIEC-Formular), entweder im Original oder in beglaubigter Kopie. Die beglaubigte Kopie ist vom Originaldokument anzufertigen und in der rechten Ecke mit dem Vermerk „Für die Richtigkeit der Kopie, NAME der beurkundenden Person, DATUM“ zu versehen. Die Übermittlung einer Geburtsurkunde ist nicht erforderlich, sofern die Geburt des Kindes bereits im estnischen Bevölkerungsregister eingetragen wurde.

Der Antrag ist samt den zusätzlichen Unterlagen auf dem Postweg nach Estland zu senden:

AVALDUS (ANTRAG)
Politsei- ja Piirivalveamet
Pärnu mnt 139
Tallinn 15060
Estland

Zusätzlich zum Antrag ist ein digitales Ausweisfoto des Kindes per E-Mail an [email protected] zu senden, siehe Anforderungen an Ausweisfotos.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin unter +49 30 254 606 11 wenden.

Zu Ihrer Information!

  • Alle Anträge für estnische Reisepässe und Personalausweise werden von PPA bearbeitet. Den Status Ihres Antrags können Sie auf der Website des PPA verfolgen.
  • Die neuen Dokumente gehen in der Botschaft nach etwa 5–7 Wochen ein. Sofern Sie Ihr Dokument in einem der Büros des estnischen Honorarkonsuls oder der Honorarkonsulin in Deutschland erhalten möchten, verlängert sich die Wartezeit um etwa eine Woche.
  • Sobald die Dokumente in der Botschaft eingegangen sind, werden Sie darüber per E-Mail benachrichtigt.
  • Im Ausland können Sie einen Reisepass oder Personalausweis nicht im Eilverfahren beantragen. Das können Sie nur im Online-Portal des PPA oder in den Servicebüros der PPA in Estland tun. Die im Schnellverfahren beantragten Dokumente können Sie nur in Tallinn abholen.
  • In den Auslandsvertretungen Estlands können Sie keinen Ausländerpass beantragen.
  • Ab dem 01.01.2021 kann ein Gericht die Ausstellung von Pässen für Verfolgte und Personen, gegen die im Rahmen eines Strafverfahrens Auflagen ergangen sind (einschließlich Unterhaltsschuldner, gegen die eine Auflage ergangen ist, dass sie ihren Wohnort in Estland nicht verlassen dürfen), für nichtig erklären und gegebenenfalls untersagen. Der Personalausweis wird zur Aushändigung nicht ins Ausland gesandt, sondern die Person muss diesen in einem Servicebüro des PPA in Estland selbst abholen. Sofern ein Verfolgter oder ein Unterhaltsschuldner ein neues Dokument beantragt und dieses im Ausland erhalten will, informiert der Sachbearbeiter des PPA die Person umgehend per E-Mail über den für sie geltenden Gerichtsbeschluss. Handelt es sich um einen Unterhaltsschuldner, so werden nach Begleichung seiner Schulden die Dokumente (Reisepass und/oder Personalausweis) zur Aushändigung an den von ihm gewünschten Ort gesandt. Ein Verfolgter hat jedoch nur eine einzige Möglichkeit, entweder eine Rückkehrbescheinigung bzw. -genehmigung zu beantragen und nach Estland zurückzukehren. (Für mehrere Informationen lesen Sie bitte den Identity Documents Act § 12.)