Bescheinigungen

Wenn Sie bei den Behörden in Deutschland eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Scheidungsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnis) vorlegen müssen, kann von der Botschaft in Berlin eine Personenstandsurkunde oder ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister ausgestellt werden. In diesem Auszug können verschiedene Daten derselben Person im estnischen Bevölkerungsregister angezeigt werden.

Personenstandsurkunden können auf Estnisch, Englisch, Deutsch und Französisch ausgestellt werden. Der Auszug aus dem Bevölkerungsregister kann auf Estnisch und Englisch ausgestellt werden. Ein Duplikat der Namensänderungsurkunde kann nur in estnischer Sprache ausgestellt werden. Alle Bescheinigungen können in einem mehrsprachigen Standardformular ausgestellt. Ein mehrsprachiges Formular ist als Übersetzungshilfe gedacht, sodass die empfangenden Behörden den Inhalt einer Urkunde verstehen können, die in einer Sprache verfasst ist, die vom empfangenden EU-Mitgliedstaat nicht akzeptiert wird.

NB! Die Botschaft stellt keine internationalen Personenstandsurkunden im CIEC-Format (International Commission on Civil Status Conventions) aus, diese können jedoch beim Standesamt in Estland angefordert werden. Lesen Sie hier, wie Sie ein Personenstandsurkunden im CIEC-Format bestellen können.

NB! Die von der Botschaft der Republik Estland in Berlin ausgestellten Bescheinigungen können nur im Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.

Sie bekommen das von Ihnen bestellte Dokument per Einschreiben. Sie können das Dokument auch selbst abholen. Die Bearbeitung der Anträgen dauert 2-4 Wochen.

Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunde)

Wenn ein Familienereignis wie Geburt, Heirat, Tod oder Scheidung in Estland stattgefunden hat, können Sie bei der Botschaft eine deutschsprachige Personenstandsurkunden beantragen.

Die deutschsprachige Personenstandsurkunde ist für die meisten deutschen Standesämter geeignet. Die Gebühr für eine deutschsprachige Personenstandsurkunde beträgt 30 EUR.

Ein mehrsprachiges Standardformular, das der estnischen Personenstandsurkunde beizufügen ist, ist ebenfalls auch für alle deutschen Standesämter geeignet und kostet 50 EUR.

Einige der deutschen Standesämter verlangen ausdrücklich die CIEC-Bescheinigung. Wie Sie eine CIEC-Personenstandsurkunde bestellen können, erfahren Sie hier.

Der einfachste und schnellste Weg, eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Heirats- oder Scheidungsurkunde) zu bestellen, ist über e-Bevölkerungsregister. Achten Sie bei der Bestellung darauf, dass Sie da zusätzlich Ihre deutsche Adresse angeben, damit die estnische Botschaft Ihnen das bestellte Dokument zusenden kann.

Wenn die elektronische Beantragung nicht möglich ist, können Sie den Antrag zusammen mit den folgenden zusätzlichen Dokumenten per Post schicken (Konsularabteilung, Estnische Botschaft, Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin):

  • Ausgefüllter Antrag;
  • Ihre Ausweiskopie;
  • Zahlungsnachweis über die bezahlte Gebühr.

Ehefähigkeitszeugnis

Für Eheschließungen außerhalb Estlands wird ein Ehefähigkeitszeugnis auf der Grundlage der Daten des Bevölkerungsregisters ausgestellt. Bei der Eheschließung in Deutschland müssen Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

In der Botschaft der Republik Estland können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis in deutscher Sprache beantragen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis mit den erforderlichen Unterlagen ↓ per E-Mail an [email protected] beantragen. Der Antrag muss digital signiert mit Smart ID, Mobil ID oder ID Karte sein. Der Antrag darf nicht als einfache pdf-Datei übermittelt werden.

Wenn es nicht möglich ist, den Antrag digital zu unterschreiben, können Sie den zusammen mit den folgenden zusätzlichen Unterlagen per Post schicken (Konsularabteilung, Estnische Botschaft, Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin):

  • Ausgefüllter Antrag;
  • Ihre Ausweiskopie;
  • Die Ausweiskopie Ihren(r) zukünftigen Partner/in;
  • Zahlungsnachweis über die bezahlte Gebühr.

Auszug aus dem Bevölkerungsregister

Ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister kann in estnischer oder englischer Sprache ausgestellt werden. Ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister kann auch mit einem mehrsprachigen Standardformular beantragt werden.

Einige Behörde wollen, dass dieses Dokument in deutscher Sprache ausgestellt wird. Dann können Sie das Dokument übersetzen lassen. Hier finden Sie beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.

Der einfachste und schnellste Weg, ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister zu bestellen, ist über e-Bevölkerungsregister. Achten Sie bei der Bestellung darauf, dass Sie da zusätzlich Ihre deutsche Adresse angeben, damit die estnische Botschaft Ihnen das bestellte Dokument zusenden kann.

Sollte die elektronische Beantragung nicht möglich sein, müssen Sie Ihren Antrag mit folgenden zusätzlichen Unterlagen per Post schicken (Konsularabteilung, Estnische Botschaft, Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin):

  • Antrag;
  • eine Kopie Ihres Personalausweises;
  • Zahlungsnachweis.

Nachweise anderer Umstände

Die Konsulin kann eine Bescheinigung (Konsularbescheinigung) über die ihr bekannten Tatsachen auf der Grundlage von Angaben aus den staatlichen Registern Estlands oder sonstigen offiziellen estnischen Dokumenten ausstellen.

Wenn Sie eine Konsularbescheinigung beantragen möchten, sollten Sie sich vorab per E-Mail an die Konsularabteilung wenden: [email protected].

Um eine Bescheinigung zu bestellen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen, das folgende Angaben enthält:

  • Vor- und Nachname, Personenkennzahl, Adresse, E-Mail, Telefon des Antragstellers oder Antragstellerin
  • bei welcher Behörde die Bescheinigung eingereicht wird
  • über wen die Bescheinigung erforderlich ist
  • welche Angaben die Bescheinigung enthalten sollte

Staatsgebühren

  • Personenstandsurkunde, Konsularbescheinigung und Ehefähigskeitzeugnis in estnischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache und ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister in estnischer oder englischer Sprache kostet 30 EUR;
  • Das mehrsprachige Standardformular (Personenstandsurkunde, Ehefähigskeitzeugnis, Auszug aus dem Bevölkerungsregister, Namensänderungsurkunde) kostet 50 EUR;
  • Die Personenstandsurkunde CIEC-Format kostet 40 EUR.

Wird der Antrag per Post oder digital signiert eingereicht, muss ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr beigefügt werden. Die Gebühr kann auf das Konto der Botschaft der Republik Estland in Berlin überwiesen werden:

Zahlungsempfängerin: Botschaft der Republik Estland
Bankverbindung: Deutsche Bank
IBAN: DE43100700000238168900
SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX
Verwendungszweck: Dienstleistung + Name der Antragstellerin/des Antragstellers

Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]  oder rufen Sie uns unter +49 30 254 6060 11 an.