Wenn Sie bei den Behörden in Deutschland eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Heirats- oder Scheidungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis) vorlegen müssen, kann von der Botschaft in Berlin eine Personenstandsurkunde oder ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister ausgestellt werden. In diesem Auszug können verschiedene Daten derselben Person im estnischen Bevölkerungsregister angezeigt werden.
Personenstandsurkunden können auf Estnisch, Englisch, Deutsch und Französisch ausgestellt werden. Der Auszug aus dem Bevölkerungsregister kann auf Estnisch und Englisch ausgestellt werden.
Von der Botschaft werden internationalen Personenstandsurkunden im CIEC-Format (International Commission on Civil Status Conventions) über die estnischen Standesämter ausgestellt (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden). NB! Das Ausstellen der Personenstandsurkunden im CIEC-Format führt zu längeren Wartezeiten, da diese Dokumente aus Estland bestellt werden müssen.
NB! Die von der Botschaft der Republik Estland in Berlin ausgestellten Bescheinigungen können nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.
Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung kann per Post (bitte legen Sie eine Ausweiskopie anbei), per E-Mail mit digitaler Unterschrift bzw. persönlich in der Botschaft gestellt werden (vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Bankkarte mit).
Wird der Antrag per Post oder digital signiert eingereicht, muss ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr und ein Ausweiskopie beigefügt werden. Die Gebühr kann auf das Konto der Botschaft der Republik Estland in Berlin überwiesen werden:
Zahlungsempfängerin: Botschaft der Republik Estland
Bankverbindung: Deutsche Bank
IBAN: DE43100700000238168900
SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX
Verwendungszweck: Dienstleistung + Name der Antragstellerin/des Antragstellers
Bescheinigungen in Papierform können bei der estnischen Botschaft in Berlin auch aus dem elektronischen Bevölkerungsregister beantragt werden (digitale Unterschrift erforderlich).
Die angeforderten Dokumente können per Einschreiben an die vom Antragsteller oder von der Antragstellerin angegebene Adresse in Deutschland oder durch persönliche Abholung zugestellt werden.
Für die Beantragung der Bescheinigungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
NB! Die Botschaft der Republik Estland akzeptiert die Anträge, die entweder per E-Mail mit digitaler Unterschrift oder per Post mit handschriftlicher Unterschrift gesendet werden.
In der Botschaft können Sie eine Geburtsurkunde in deutscher Sprache beantragen. Es ist auch möglich, über die Botschaft eine internationale CIEC-Geburtsurkunde zu beantragen, die von einem Standesamt in Estland ausgestellt wird.
Wir empfehlen, im Vorfeld bei den deutschen Behörden nachzufragen, welche Urkunde genau verlangt wird. Einige deutsche Standesämter verlangen ausdrücklich eine CIEC-Geburtsurkunde.
Ein Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde ist erforderlich. Die Gebühr für eine von der Botschaft ausgestellte Geburtsurkunde in deutscher Sprache beträgt 20 EUR. Die Gebühr für eine über die Botschaft beantragte mehrsprachige oder CIEC-Geburtsurkunde beträgt 30 EUR. Bitte fügen Sie den Zahlungsnachweis und Ihre Ausweiskopie dem Antrag zu.
Für Eheschließungen außerhalb Estlands wird ein Ehefähigkeitszeugnis auf der Grundlage der Daten des Bevölkerungsregisters ausgestellt. Bei der Eheschließung in Deutschland müssen Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
In der Botschaft der Republik Estland können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis in deutscher Sprache beantragen. Einige deutsche Standesämter verlangen ein in Estland ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, das über die Botschaft beantragt werden kann.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist erforderlich. Zudem sind Ihre und die Ausweiskopie Ihren zukünftigen Partner oder Ihrer zukünftigen Partnerin einzureichen. Die Gebühr für ein von der Botschaft ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis in deutscher Sprache beträgt 20 EUR. Die Gebühr für ein über die Botschaft beantragtes und von einem estnischen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis beträgt 30 EUR. Bitte fügen Sie den Zahlungsnachweis dem Antrag zu.
In der Botschaft können Sie eine Heiratsurkunde in deutscher Sprache beantragen. Es ist auch möglich, über die Botschaft eine internationale CIEC-Heiratsurkunde zu beantragen, die von einem Standesamt in Estland ausgestellt wird.
Wir empfehlen, im Vorfeld bei den deutschen Behörden nachzufragen, welche Urkunde verlangt wird. Einige deutsche Standesämter verlangen ausdrücklich eine CIEC-Heiratsurkunde.
Ein Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde ist erforderlich. Die Gebühr für eine von der Botschaft ausgestellte Heiratsurkunde in deutscher Sprache beträgt 20 EUR. Die Gebühr für eine über die Botschaft beantragte CIEC-Heiratsurkunde beträgt 30 EUR.
In der Botschaft können Sie eine Sterbeurkunde in deutscher Sprache beantragen. Es ist auch möglich, über die Botschaft eine internationale CIEC-Sterbeurkunde zu beantragen, die von einem Standesamt in Estland ausgestellt wird.
Wir empfehlen, im Vorfeld bei den deutschen Behörden nachzufragen, welche Urkunde verlangt wird. Einige deutsche Standesämter verlangen ausdrücklich eine CIEC-Sterbeurkunde.
Ein Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde ist erforderlich. Die Gebühr für eine von der Botschaft ausgestellte Sterbeurkunde in deutscher Sprache beträgt 20 EUR. Die Gebühr für eine über die Botschaft beantragte CIEC-Sterbeurkunde beträgt 30 EUR.
Die Art der Scheidungsurkunde, die ausgestellt werden kann, hängt davon ab, wo Ihre Scheidung stattgefunden hat.
Wir empfehlen, im Vorfeld bei den deutschen Behörden nachzufragen, welche Urkunde gewünscht wird und anschließend sich mit der Botschaft zur Beratung per E-Mail unter [email protected] bzw. telefonisch +49 30 254 606 11 in Verbindung zu setzen.
Auszüge aus dem Bevölkerungsregister können nur in estnischer und englischer Sprache ausgestellt werden. Es gibt einige deutsche Behörden, die bereit sind, einen englischsprachigen Auszug zu akzeptieren, aber im Allgemeinen müssen Sie die Bescheinigung ins Deutsche übersetzen lassen (Siehe beeidigte Dolmetscher/Übersetzer und Übersetzerinnen in Deutschland).
Um einen Auszug aus dem Bevölkerungsregister zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Die Gebühr für einen von der Botschaft ausgestellten Auszug beträgt 20 Euro.
Die Konsulin kann eine Bescheinigung über die ihr bekannten Tatsachen auf der Grundlage von Angaben aus den staatlichen Registern Estlands oder sonstigen offiziellen estnischen Dokumenten ausstellen.
Um eine Bescheinigung zu beantragen, muss der Zahlungsnachweis und die Ausweiskopie des Antragstellers vorgelegt werden und den Antrag vollständig ausgefüllt werden, in dem Folgendes anzugeben ist:
Die Gebühr für eine Bescheinigung der dem Konsul bekannten Tatsachen beträgt 30 EUR. Den Antrag können Sie auch hier finden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter +49 30 254 6060 11 an.