Eintragung von Familiendaten

Leben Sie dauerhaft in Deutschland?

Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz mit Ihrer Adresse in Deutschland zu aktualisieren.

Um Ihre Adresse zu aktualisieren, melden Sie sich bitte im e-Bevölkerungsregister oder bei eesti.ee mit einer gültigen estnischen ID-Karte, mobil-ID oder einer Smart-ID an.

Sollten Sie die Online-Dienste nicht nutzen können, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es per Post an die Botschaft. Bitte fügen Sie Ihre Ausweiskopie bei.

Haben Sie in Deutschland ein Kind bekommen, geheiratet, sich scheiden lassen oder Ihren Namen geändert?

Sofern in Deutschland Ihr Kind geboren wurde, Ihre Ehe geschlossen oder geschieden wurde, Sie Ihren Namen geändert haben oder Ihre Familienangehörigen verstorben sind, muss dieses Familienereignis ebenfalls in das estnische Bevölkerungsregister eingetragen werden. Das ist für Sie kostenlos und Sie können es mit Hilfe der Botschaft der Republik Estland in Berlin vornehmen lassen.

Sie können Ihre Originaldokumente an die Botschaft per Post senden (Konsularabteilung, Botschaft von Estland, Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin). Sie können Ihre Dokumente auch persönlich während der Öffnungszeiten der Botschaft vorbeibringen. Dafür vereinbaren Sie bitte einen Termin per Email [email protected].

Geburt

  • In freier Form Antrag (unterschrieben von beiden Elternteilen*)
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiges CIEC-Formular, ORIGINALDOKUMENT)
  • die Ausweiskopien beider Elternteile*
  • bei einem in Deutschland geborenen Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind (oder dessen Ehe nicht im Bevölkerungsregister Estlands eingetragen ist), ist darüber hinaus ein Dokument über das Sorgerecht für das Kind vorzulegen. Das kann in Deutschland beim Jugendamt beantragt werden
  • Sofern das Kind einen ausländischen Personalausweis besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie dessen bei

*Falls nur ein Elternteil über das Sorgerecht verfügt, reicht nur eine Unterschrift oder Ausweiskopie aus.

Eheschließung

  • Internationale Heiratsurkunde (mehrsprachiges CIEC-Formular, ORIGINALDOKUMENT);
  • die Ausweiskopien beider Ehepartner
  • In freier Form Antrag

Ehescheidung

  • Original des gerichtlichen Scheidungsurteils
  • darüber hinaus ist eines der folgenden Schriftstücke vorzulegen:
    • Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen gemäß der Brüssel IIa-Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2003 (auf Englisch oder auf Estnisch) oder
    • das Gerichtsurteil über die Ehescheidung mit der beglaubigten Übersetzung ins Estnische
  • Ihre Ausweiskopie
  • In freier Form Antrag

Namensänderung

  • Original der deutschsprachigen Namensänderungsurkunde
  • beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde in Estnisch oder Englisch;
  • Ihre Ausweiskopie

Tod

  • Sterbeurkunde (CIEC im Original oder deutscsprachiges ORIGINALDOKUMENT);
  • die Ausweiskopie (falls vorhanden).

Die Originaldokumente werden Ihnen in 2-3 Wochen als Einschreiben zurückgesandt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch +49 (0) 30 254606 11 oder per Email [email protected]  an die Konsularabteilung der Botschaft.