EINTRAGUNG VON FAMILIENDATEN
Sofern in Deutschland Ihr Kind geboren wurde, Ihre Ehe geschlossen oder geschieden wurde, Sie Ihren Namen geändert haben oder Ihre Familienangehörigen verstorben sind, muss dieses Familienereignis ebenfalls in das estnische Bevölkerungsregister eingetragen werden. Das ist für Sie kostenlos und Sie können es mit Hilfe der Botschaft der Republik Estland in Berlin vornehmen lassen.
Sie können Ihre Originaldokumente an die Botschaft per Post senden (Anschrift: Botschaft von Estland, Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin), in dem Sie ein kurzes Begleitschreiben mit Ihren Kontaktdaten beifügen. Sie können Ihre Dokumente auch persönlich während der Öffnungszeiten der Botschaft vorbeibringen. Dafür vereinbaren Sie bitte einen per E-Mail [email protected] oder per Telefon: +49 30 254 606 11. Die Originaldokumente werden Ihnen auf dem Postweg als Einschreiben zurückgesandt.
Geburt
- In freier Form Antrag (unterschrieben von beiden Elternteilen*)
- Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiges CIEC-Formular, Original)
- eine Kopie des Personalausweises beider Elternteile*
- bei einem in Deutschland geborenen Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind (oder dessen Ehe nicht im Bevölkerungsregister Estlands eingetragen ist), ist darüber hinaus ein Dokument über das Sorgerecht für das Kind vorzulegen. Das kann in Deutschland beim Jugendamt beantragt werden (ORIGINAL + die beglaubigte Übersetzung ins Estnische oder Englische)
- Sofern das Kind einen ausländischen Personalausweis besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie dessen bei
*Falls nur ein Elternteil über das Sorgerecht verfügt, reicht nur eine Unterschrift oder Ausweiskopie aus.
Eheschließung
- Internationale Heiratsurkunde (mehrsprachiges CIEC-Formular, Original);
- eine Kopie des Personalausweises beider Ehepartner
- In freier Form Antrag
Ehescheidung
- Original des gerichtlichen Scheidungsurteils
- darüber hinaus ist eines der folgenden Schriftstücke vorzulegen:
- Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen gemäß der Brüssel IIa-Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2003 (auf Englisch oder auf Estnisch) oder
- das Gerichtsurteil über die Ehescheidung mit der beglaubigten Übersetzung ins Estnische
- Kopie des Personalausweises
- In freier Form Antrag
Namensänderung
- Original der deutschsprachigen Namensänderungsurkunde, das ins Estnische oder Englische übersetzt werden muss;
- Kopie des Personalausweises
Tod
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachiges CIEC-Formular, Original);
- gegebenenfalls Kopie des Personalausweises.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin unter Telefon +49 30 254 606 11 oder senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] .