Die Botschaft stellt keine internationalen Personenstandsurkunden im CIEC-Format (International Commission on Civil Status Conventions) aus, aber Sie können sie beim Standesamt in Estland beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich per E-Mail an das Standesamt Tallinn zu wenden: [email protected].
Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei den deutschen Behörden zu erkundigen, welches Dokument genau benötigt wird. Das deutsche Standesamt wird eine deutschsprachige Personenstandsurkunde oder ein mehrsprachiges Standardformular akzeptieren.
Ausnahmsweise kann eine Personenstandsurkunde im CIEC-Format über die estnische Botschaft in Berlin beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Anfrage mit der Konsularabteilung per E-Mail [email protected] erforderlich. Die Gebühr für die Bestellung einer CIEC-Bescheinigung über die Botschaft beträgt 40 EUR.
Das estnische Strafregisterdatenbank stellt die Strafregisterbescheinigung (Führungszeugnis/Police Clearance Certificate/Certificate of Good Conduct/karistusregistri teatis) aus. Die Bescheinigungen werden nur in estnischer Sprache ausgestellt. Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie diese Bescheinigung bestellen können.
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis ins Deutsche übersetzen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen beeidigten Übersetzer in Deutschland oder in Estland. Die Botschaft bietet keine Übersetzungsdienste an.
Die Feststellung des Nichtbestehens der estnischen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass Sie die estnische Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt. Eine Negativbescheinigung wird von estnischem Polizei- und Grenzschutzamt entweder in estnischer oder in englischer Sprache ausgestellt.
Diese Negativbescheinigungen müssen in der Botschaft von Estland in Berlin grundsätzlich persönlich beantragt werden. Ein Termin muss im Voraus per E-Mail: [email protected] vereinbart werden. Die Gebühr für die Bestellung dieser Bescheinigung beträgt 20 EUR, Bargeld wird nicht angenommen.
Sie müssen Ihr Ausweisdokument, ein ausgefülltes Antragsformular und ein Bestellformular mitbringen.
Bearbeitung dieser Anträge dauert 3-4 Wochen. Die Negativbescheinigung wird per Einschreiben an Ihre angegebene Adresse geschickt.
Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und die Unterschrift dann im Regelfall von einer Behörde bzw. autorisierten Stelle des Wohnlandes bestätigen lassen. Die Bestätigung kann zum Beispiel von einem Notar, Polizei, Sozialamt, Arzt usw. vorgenommen werden.
Weitere Informationen über die Lebensbescheinigung finden Sie auf der Website des Sozialversicherungsamtes.