DIE WAHL ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Estland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Um wählen zu können, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt sein. Um wählen zu können, muss eine Person im Wählerverzeichnis eingetragen sein, das heißt, sie muss über eine im estnischen Bevölkerungsregister eingetragene Adresse verfügen. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament kann eine Person nur in einem Mitgliedsstaat wählen.

Wenn Sie estnische:r Staatsbürger:in sind und dauerhaft oder vorübergehend im Ausland leben, haben Sie drei Wahlmöglichkeiten: E-Voting; per Brief zu wählen oder persönlich zur Botschaft kommen.
  • E-Voting – die elektronische Abstimmung findet rund um die Uhr auf der Website www.valimised.ee vom 3. Juni 2024 um 9:00 Uhr bis zum 8. Juni 2024 um 20:00 Uhr (estnischer Zeit) statt. E-Voting findet überall auf der Welt gleichzeitig statt, auch in Estland.
    Prüfen Sie beim E-Voting vorab, ob Ihr Personalausweis gültig ist, ob Sie über PIN-Codes verfügen, ob Ihr Computer über eine funktionierende Ausweislesesoftware verfügt und ob das Ausweislesegerät funktionsfähig ist. Wenn Sie noch nie per E-Voting abgestimmt haben, finden Sie die Anleitung hier.
  • persönliches Erscheinen in der Botschaft der Republik Estland in Berlin (Adresse: Hildebrandstr. 5, Berlin, 10785)
    Montag, 27. Mai 2024 von 10:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch, 29. Mai 2024 von12:00 – 19:00 Uhr
    NB! Sie müssen einen gültigen Ausweis mitbringen.
  • per Brief – hierfür muss ein formloser Antrag mit Kopie des Personalausweises eingereicht und bis spätestens 10. Mai 2024 (30. Tag vor dem Wahltag) an die Botschaft der Republik Estland in Berlin weitergeleitet werden. Die Botschaft verschickt dann die Stimmzettel per Post. Zur Stimmabgabe melden Sie sich bitte bis spätestens 24. Mai 2024 bei der Botschaft in Berlin an. Einen Musterantrag finden Sie hier: Antrag auf Stimmabgabe per Brief.

Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected]

NB! Ein:e dauerhaft im Ausland lebende:r Wähler:in muss über einen bestimmten Wahlbezirk verfügen. Wenn der Wahlbezirk nicht definiert ist, stehen Sie auch nicht auf der Wählerliste. Um zu überprüfen, ob der Wahlbezirk festgelegt wurde, müssen Sie sich an [email protected] wenden und Ihren letzten Wohnort in Estland möglichst genau angeben. Estnische Staatsbürger:in, die mindestens 18 Jahre alt sind, als auch die Staatsngehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats, die ihren Wohnsitz in Estland bei einer Kommunalverwaltung angemeldet haben, haben das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.