Neue Einreisebedingungen für russische Touristen über die Außengrenzen nach Estland

Estland, Lettland, Litauen und Polen werden an ihren Außengrenzen allen russischen Staatsangehörigen mit einem Schengen-Kurzzeitvisum die Einreise verweigern. Die Beschränkung wird in Estland am 19. September in Kraft treten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird sie auch in Lettland, Litauen und Polen in Kraft treten.

Die Regierung der Republik Estland hat heute, am 8. September 2022 eine Entscheidung zusammen mit Lettland, Litauen und Polen gebilligt, die die Einreise von den Staatsangehörigen der Russischen Föderation an den Außengrenzen der Republik Estland, der der Republik Lettland, der Republik Litauen und der Republik Polen  ab dem 19.09.2022 beschränkt.

Ausnahmsweise wird ab dem 19.09.2022 folgenden Staatsangehörigen der Russischen Föderation die Einreise nach Estland gestattet:

  • die nach Estland kommen, um enge Verwandte oder Familienangehörige, bzw. minderjährige Kinder zu besuchen
  • in Estland tätige russische Diplomaten*innen und deren Familienangehörigen
  • Arbeitnehmer*innen, die im internationalen Fracht- und Personenverkehr tätig sind
  • die über eine langfristige oder befristete Aufenthaltserlaubnis (fürs Arbeiten oder Studieren) in Estland verfügen

Mehrere Informationen sind der Webseite von der Regierung der Republik Estland zu entnehmen: Estonia, Latvia, Lithuania and Poland stop entry to Russian tourists through external borders | Eesti Vabariigi Valitsus

Über die gemeinsame Stellungsnahme der Ministerpräsident*innen von der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen und der Republik Polen können Sie auf der folgenden Webseite lesen: https://valitsus.ee/en/news/joint-statement-prime-ministers-estonia-latvia-lithuania-and-poland.

NB! FÜR WEITERE FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE DIREKT AN DIE ESTNISCHE MIGRATIONSBERATUNG, ENTWEDER PER TELEFON: +372 612 3500 ODER PER E-MAIL: [email protected].